Hannoversche Kassen betreiben aktive Vorsorge
Anfang April hat die Bundesregierung eine Antwort zum Thema Pensionskassen veröffentlicht (BT Drucksache 19/18362 vom 25.03.2020).
Sie hat damit auf eine kleine Anfrage der AfD zur „Gefährdung der Pensionskassen durch Dauerniedrigzinsen" geantwortet.
In ihrer Antwort geht die Bundesregierung auf verschiedene Aspekte rund um die Finanzlage der deutschen Pensionskassen ein, u. a. auch darauf, welche Pensionskassen den Rentenfaktor für künftige Beiträge seit 2018 gekürzt haben.
Unsere beiden Pensionskassen verfolgen in ihren Versicherungen der Zusatzversorgung das Prinzip des laufenden Einmalbeitrages, d.h. jeder Beitrag wird sofort nach Eingang in eine Anwartschaft zu den jeweils geltenden Rechnungsgrundlagen umgewandelt. Daher sehen unsere Satzungen vor, dass wir die Rechnungsgrundlagen für zukünftige Beiträge ändern können, z.B. wenn absehbar ist, dass der bisher geltende Rechnungs-/Garantiezins in Zukunft durch den Kapitalmarktzins nur schwer zu bedienen sein wird.
Diese Senkung des Garantiezinses haben auch die Hannoversche Alterskasse und die Hannoversche Pensionskasse durchgeführt und zwar bereits zum 01.08.2018. Wir haben den Rechnungszins auf den Höchstrechnungszins 0,9 % abgesenkt, der im Übrigen auch für alle Neuverträge anderer Versicherungsunternehmen gilt. Darüber berichteten wir bereits zu früheren Zeitpunkten. Wir haben dies aus Vorsorge gemacht, um auch zukünftig alle zugesagten Renten auszahlen zu können.
Die Hannoverschen Kassen gehören damit explizit nicht zu den derzeit 36 Pensionskassen, die unter intensivierter Aufsicht der BaFin stehen und die zahlenmäßig in der Antwort der Bundesregierung erwähnt werden. Vielmehr betreiben wir eine aktive Risikovorsorge und gehen proaktiv mit dem andauernden Niedrigzinsniveau um.
Kontakt:
Regine Breusing
breusing@hannoversche-kassen.de